Verhaltenskodex der Schaltbau-Gruppe
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
1. Zielsetzung und Geltungsbereich
2. Die Verhaltensanforderungen
Grundverständnis
- Einhaltung der Gesetze
- Gegenseitiger Respekt und Integrität
- Führungskultur und Mitarbeiterförderung
- Umweltschutz, Sicherheit und Qualität
Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten
- Beachtung Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Anbieten und Gewähren von Vorteilen
- Fordern und Annehmen von Vorteilen
- Gleichbehandlung und Fairness
- Vermeiden von Interessenskonflikten
- Spenden
Umgang mit Informationen
- Berichtsintegrität
- Verschwiegenheit
- Datenschutz und Datensicherheit
- Insiderregelung / Kapitalmarktinformation
- Aktien-Erwerb und Insiderhandelsverbot
3. Implementierung / Einhaltung
1. Zielsetzung und Geltungsbereich
Das Ansehen unseres Unternehmens und das Vertrauen unserer Kunden, Kapitalgeber, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit hängen entscheidend vom korrekten Verhalten jedes Einzelnen ab, der im Unternehmen tätig ist. Diese Verhaltensrichtlinien stellen den Mindeststandard dar, der für jeden Schaltbau-Mitarbeiter weltweit verbindlich ist. Er soll dazu beitragen, Orientierung zu geben für die rechtlichen und ethischen Herausforderungen der täglichen Arbeit.
Mit den Verhaltensrichtlinien wollen wir auf der einen Seite das Ansehen des Konzerns stärken und auf der anderen Seite Mitarbeiter und Konzern vor Angriffen schützen.
Der Geltungsbereich des Schaltbau Verhaltens-Kodex umfasst alle in- und ausländischen Beteiligungsgesellschaften, bei denen die Schaltbau Holding AG direkt oder indirekt mindestens 50% der Anteile hält. Bei Minderheitsbeteiligungen wird die Schaltbau- Gruppe auf die Einhaltung der Verhaltensrichtlinien hinwirken.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten ermuntern und unterstützen wir unsere Zulieferer und Geschäftspartner, in ihren Unternehmen vergleichbare Grundsätze einzuführen und umzusetzen.
2. Verhaltensanforderungen
2.1 Grundverständnis
Einhaltung der Gesetze
Die Beachtung und Einhaltung der Gesetze sind für uns selbstverständlich. Jeder Mitarbeiter des Schaltbau-Konzerns ist verpflichtet, die Rechtsordnung und andere einschlägige Vorgaben und Vereinbarungen zu beachten.
Gegenseitiger Respekt und Integrität
Wir achten die persönliche Würde jedes einzelnen Menschen. In unseren Aktivitäten dulden wir keine Diskriminierung. Dies gilt sowohl für die interne Zusammenarbeit als auch für das Verhalten gegenüber externen Partnern. Keine Art von Belästigung, weder gegenüber von Mitarbeitern noch gegenüber Geschäftspartnern, wird toleriert.
Wir stehen zu unserer Verantwortung. Wir sind verlässliche Partner und machen nur Zusagen, die wir einhalten können.
Führungskultur und Mitarbeiterförderung
Jede Führungskraft trägt Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Sie muss sich deren Anerkennung durch vorbildliches persönliches Verhalten, Leistung, Offenheit und soziale Kompetenz erwerben. Die Führungskraft setzt Vertrauen in ihre Mitarbeiter und vereinbart klare, ehrgeizige und realistische Ziele und räumt ihren Mitarbeitern so viel Eigenverantwortung und Freiraum wie möglich ein. Den Erfolg der Schaltbau-Gruppe verdanken wir dem Wissen, den Erfahrungen und dem Engagement jedes einzelnen Mitarbeiters. Wir investieren in die Qualifikation und Kompetenz unserer Mitarbeiter; Einsatz und Leistung werden besonders gefördert. So gewährleisten wir die Zukunftsfähigkeit der Schaltbau-Gruppe.
Umweltschutz, Sicherheit und Qualität
Die langfristige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, Gesundheitsschutz sowie Sicherheit und Qualität unserer Produkte gehören zu unseren Grundsätzen eines verant-wortungsbewussten Handelns.
Zum Schutz der Mitarbeiter sind die gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheit einzuhalten.
Sicherheit und Qualität unserer Produkte sind unverzichtbar für die Weiterentwicklung und Zukunftssicherung der Schaltbau-Gruppe.
Unseren Anspruch an Sicherheit, Qualität und Umweltschutz stellen wir durch eine Vielzahl von internen Maßnahmen und Richtlinien sowie durch entsprechende externe Zertifizierungen sicher.
2.2 Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten
Beachtung Wettbewerbs- und Kartellrecht
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, entsprechend den nationalen und internationalen Bestimmungen zu handeln. Mitarbeiter dürfen mit Wettbewerbern keine Gespräche führen, bei denen Preise oder Kapazitäten abgesprochen werden. Absprachen mit Wettbewerbern über einen Wettbewerberverzicht, über die Abgabe von Scheinangeboten bei Ausschreibungen oder über die Aufteilung von Kunden, Gebieten oder Produktionsprogrammen sind nicht zulässig. Hierunter fallen auch informelle Gespräche, die eine der oben genannten Wettbewerbsbeschränkungen bezwecken oder bewirken.
Anbieten und Gewähren von Vorteilen
Dem Wettbewerb um Aufträge stellen wir uns mit der Qualität und dem Preis unserer Produkte und Leistungen. Zuwendungen aller Art durch Mitarbeiter der Schaltbau-Gruppe an Amtsträger, Mitarbeiter anderer Unternehmen oder andere Dritte mit dem Ziel, Aufträge oder unbillige Vorteile für Unternehmen der Schaltbau-Gruppe oder andere Personen zu erhalten, sind untersagt.
Geschenke, Gefälligkeiten, Bewirtungen oder sonstige Vergütungen dürfen nur dann angenommen oder gewährt werden, wenn sie sich im Rahmen der allgemein üblichen Geschäftspraktiken bewegen, keinen unangemessen hohen Wert besitzen und nicht als Bestechung angesehen oder verstanden werden können. In jedem Falle sind sie so zu gestalten, dass der Empfänger ihre Annahme nicht verheimlichen muss und dass er nicht in eine verpflichtende Abhängigkeit gedrängt wird.
Fordern und Annehmen von Vorteilen
Geschenke von Geschäftspartnern entsprechen in gewissem Umfang allgemein üblichen Geschäftspraktiken. Ihre Annahme kann allerdings zu Interessenskonflikten führen und den guten Ruf unseres Unternehmens gefährden.
Kein Mitarbeiter darf seine Position oder Funktion im Unternehmen dazu benutzen, persönliche Vorteile zu fordern, anzunehmen oder sich zu verschaffen. Hierzu gehört nicht die Annahme von Gelegenheitsgeschenken von geringem Wert. Darüber hinausgehende Geschenke und andere Vorteils-gewährungen für sich oder nahestehende Personen sind grundsätzlich abzulehnen. Die Mitarbeiter sind in solchen Fällen verpflichtet, den Vorgesetzten zu informieren.
Gleichbehandlung und Fairness
Jeder Mitarbeiter ist eigenverantwortlich verpflichtet, alle Geschäftspartner in gleicher und fairer Art zu behandeln.
Die Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern erfolgt in einem geordneten Verfahren.
Vermeiden von Interessenskonflikten
Der Schaltbau-Konzern legt Wert darauf, dass seine Mitarbeiter bei ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht in Interessens- oder Loyalitätskonflikte geraten. Zu solchen Konflikten kann es kommen, wenn ein Mitarbeiter für ein anderes Unternehmen tätig wird oder an ihm beteiligt ist.
Das Betreiben eines Unternehmens oder das Halten direkt oder indirekt einer Beteiligung an einem Unternehmen, das mit den Gesellschaften des Schaltbau-Konzerns ganz oder teilweise im Wettbewerb oder in einer Geschäftsbeziehung steht, ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Nebenbeschäftigungen und Beteiligungen, die nachweislich keinen Einfluss auf die Tätigkeit bei Schaltbau haben können. Unberührt hiervon bleiben die in den Gesellschaften bestehenden Regelungen über die Anzeige von Nebentätigkeiten.
Spenden
Die Vergabe von Spenden muss stets transparent sein. Der Empfänger der Spende und die konkrete Verwendung durch den Empfänger müssen bekannt und nachvollziehbar sein. Darüber muss jederzeit gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft abgelegt werden können. Die jeweiligen konzerninternen Richtlinien sind einzuhalten.
2.3 Umgang mit Informationen
Berichtsintegrität
Zu einer offenen und effektiven Zusammenarbeit gehört eine korrekte und wahrheitsgemäße Berichterstattung im Verhältnis zu Investoren, Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern sowie zur Öffentlichkeit und allen staatlichen Stellen. Alle Aufzeichnungen und Berichte, die intern angefertigt oder nach außen gegeben werden, müssen die relevanten Fakten richtig, eindeutig und zeitnah wiedergeben. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung sind zu beachten. Regelverstöße in der Rechnungslegung oder Bilanzdelikte werden in der Schaltbau-Gruppe nicht toleriert.
Verschwiegenheit
Sämtliche Informationen, die nicht öffentlich zugänglich gemacht worden sind, unterliegen der Geheimhaltung und dürfen gegenüber unbefugten Dritten weder während noch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses preisgegeben werden.
Die direkte oder indirekte Nutzung vertraulicher Geschäftsinformationen während oder nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum persönlichen Vorteil, zum Vorteil Dritter oder zum Nachteil von Unternehmen der Schaltbau-Gruppe, sind untersagt.
Patente, Erfindungen und sonstiges Know How sind für den Zukunftserfolg der Schaltbau-Gruppe von besonderer Bedeutung. Kein Mitarbeiter darf daher neue Erkenntnisse oder Betriebsgeheimnisse in irgendeiner Form an Dritte weitergeben. Dienstliche Unterlagen und Datenträger sind grundsätzlich vor dem Zugriff von Unbefugten zu schützen.
Jeder Mitarbeiter hat wirksame Schutzrechte Dritter zu respektieren. Eine ungenehmigte Nutzung muss unterbleiben. Kein Mitarbeiter darf sich unbefugt Geheimnisse eines Dritten verschaffen oder nutzen.
Datenschutz und Datensicherheit
Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Bei der Datenqualität und bei der technischen Absicherung vor unberechtigtem Zugriff muss ein hoher Standard gewährleistet sein. Die Verwendung von Daten muss für die Betroffenen transparent sein, ihre Rechte auf Auskunft und Berichtigung und ggf. auf Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren.
Zugang zum Intranet und Internet, weltweiter elektronischer Informationsaustausch und Dialog, elektronische Geschäfts-abwicklung – dies sind entscheidende Voraussetzungen für die Effektivität jedes Einzelnen von uns und für den Geschäftserfolg insgesamt. Die Vorteile der elektronischen Kommunikation sind aber verbunden mit Risiken für den Persön-lichkeitsschutz und die Sicherheit von Daten. Die wirksame Vorsorge gegen diese Risiken ist ein wichtiger Bestandteil des IT-Managements, der Führungsaufgabe und auch des Verhaltens jedes Einzelnen.
Kapitalmarktinformationen / Insider-Regelung
Die Schaltbau Holding AG informiert zeitnah und gleichermaßen alle Kapitalmarktteilnehmer über die aktuelle Finanz- und Ertragslage sowie über den Geschäftsverlauf. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Insiderinformationen unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht.
Aktienerwerb und Insider-Handelsverbot
Grundsätzlich ist es allen Mitarbeitern der Schaltbau- Gruppe uneingeschränkt gestattet, mit Aktien oder sonstigen Wertpapieren der Schaltbau Holding AG zu handeln.
Allen Mitarbeitern der Schaltbau-Gruppe ist es jedoch aufgrund gesetzlicher Vorschriften ausnahmslos untersagt
- unter Verwendung einer Insiderinformation, unabhängig davon ob diese bestimmungsgemäß im Rahmen der Funktionsver-antwortung oder von dritter Seite erworben wurde, Aktien oder sonstige Wertpapiere der Schaltbau Holding AG oder eines anderen Unternehmens der Schaltbau-Gruppe oder sich
- hierauf beziehende Wertpapiere oder Derivate, die öffentlich gehandelt werden (Insiderpapiere der Schaltbau-Gruppe), für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern,
- einem anderen eine Insiderinformation unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen,
- einem anderen auf der Grundlage einer Insider-Information den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderpapieren zu empfehlen oder einen anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten.
Insiderinformation ist jede konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf ein Unternehmen der Schaltbau-Gruppe oder auf Insiderpapiere der Schaltbau-Gruppe selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere der Schaltbau-Gruppe erheblich zu beeinflussen.
3. Implementierung / Einhaltung
Der Verhaltenskodex ist jedem Mitarbeiter auszuhändigen. Es ist die Aufgabe jeder Führungskraft sicherzustellen, dass die ihr anvertrauten Mitarbeiter den Verhaltenskodex kennen und einhalten.
Ansprechpartner für Fragen zum Verhaltenskodex - bzw. bei Unsicherheiten über das richtige Verhalten - sind der jeweilige Vorgesetzte und Herr Dr. Christian Pelz (Nörr Stiefenhofer Lutz +49-(0)89-28628-0 bzw. Nbst. -179), der für die Schaltbau- Gruppe als Compliance Officer fungiert.
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex sind dem Vorgesetzten bzw. Herrn Dr. Christian Pelz zu melden.
Die Konzernrevision achtet bei ihren Prüfungen auf die Einhaltung der Verhaltensrichtlinien.
Verstöße gegen den Verhaltenskodex können zu Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis und dessen Bestand wie auch zu Schadenersatzforderungen führen.
SCHALTBAU HOLDING AG
Dr. Jürgen Cammann Waltraud Hertreiter
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